OGer/ZH du 30.9.2014 (PS140219)
Holt der Schuldner den Entscheid betreffend Konkurseröffnung während der siebentägigen Abholfrist nicht ab, obwohl er durch das Konkursamt [vor Verstreichen der siebentägigen Abholfrist] von der erfolgten Konkurseröffnung informiert wurde, so greift die Zustellfiktion - ungeachtet dessen, ob die Vorladung zur Konkursverhandlung korrekt zugestellt ...
BGer 4A_374/2013* vom 23.9.2014 E. 4.3
Es scheint unbestritten, dass der öffentlich-rechtliche Entschädigungsanspruch aus der bewilligten unentgeltlichen Rechtspflege auch den anwaltlichen Aufwand für das Gesuch umfasst (vgl. die zu früheren kantonalen Zivilprozessgesetzen Praxis, die ausser bei ungewöhnlich hohem Aufwand zu keiner Entschädigung für den Aufwand im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren führt : BGer 5A_710/2008 vom 12.1.2009 E. 3.3.3 und 4P.183/2000 vom 24.10.2000 E. 4c). Auch hinsichtlich der Parteientschädigung ...
KGer/BL vom 15.7.2014 (400 14 83) E. 2.2
Die Schweizerische ZPO sieht vor, dass die Berufung bei der Rechtsmittelinstanz zu erklären ist. Fraglich ist daher in der Tat, was gilt, wenn die Berufungsschrift bei der sachlich unzuständigen Vorinstanz eingereicht wird. Im vorliegenden Fall kann diese Frage allerdings grundsätzlich offen gelassen werden, zumal die Berufung an das Kantonsgericht ...
BGer 5A_356/2014* vom 14.8.2014 E. 4.1, 4.2 und 5
Willkürfrei darf davon ausgegangen werden, dass Art. 95 Abs. 1 ZPO unter den "Prozesskosten" begrifflich "Gerichtskosten" und "Parteientschädigung" klar auseinanderhält und dass im Zweifel auch "Gerichtskosten" gemeint sind, wo das Gesetz wie in Art. 107 Abs. 2 den Begriff "Gerichtskosten" verwendet. Auch gemäss der Kommentierungen bietet Art. 107 Abs. 2 keine Grundlage dafür, einen Kanton zur Tragung einer Parteientschädigung zu verpflichten. Weder dargetan noch ersichtlich ist im Übrigen, dass vorliegend ein Tatbestand erfüllt sein könnte, der allenfalls eine Ausnahme...