TC/VD vom 17.4.2014 (ML/2014/104); TC/VD vom 9.4.2014 (ML/2014/91)
Der für die Beschwerde an das BGer geltende Grundsatz [vgl. Art. 48 al. 3 BGG], nach welchem eine Frist als gewahrt gilt, wenn die Eingabe an die Vorinstanz adressiert worden ist, ist auch im durch die ZPO geregelten Beschwerdeverfahren anzuwenden...