OGer/BE vom 23.3.2016 (ZK 15 614) E. 15 und 16
Die Begründetheit der Klage wird bei fehlenden Prozessvoraussetzungen nicht geprüft, sodass diesbezüglich keine Rechtskraftwirkung eintreten kann. Es wäre stossend, wenn bei einem ebenfalls wegen fehlender Prozessvoraussetzungen erfolgten Klagerückzug eine Neueinreichung ausgeschlossen wäre. Ferner ist ein frühzeitiger Klagerückzug bei fehlenden Prozessvoraussetzungen auch prozessökonomisch wünschenswert. Ob ein Klagerückzug "angebrachtermassen" tatsächlich möglich gewesen ist, wird allerdings erst vom späteren Gericht, bei dem die Klage wieder eingereicht ...
KGer/SG vom 25.5.2016 (BO.2015.42) E. 4.a und 4.b
[Sachliche Zusammenhang zwischen einem ursprünglich geltend gemachten Anspruch wegen ausstehender Mietzinsen und dem erst später zusätzlich geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen Mängeln an der Mietsache]. (E. 4a.aa) Der sachliche Zusammenhang ist ohne weiteres gegeben, wenn gestützt auf den gleichen Lebenssachverhalt ein weiterer oder anderer Anspruch geltend gemacht wird, der das Rechtsbegehren verändert (vgl. BGer 4A_255/2015 E. 2.2.1 und 2.2.3 [vgl. Anm. oben]). Solange der Lebenssachverhalt unverändert bleibt, kann dabei neben dem ...