TC/FR vom 2.11.2018 (101 2018 312*) E. 1
(E. 1.2) Gemäss BGer ist die Frage nach der formellen Rechtskraft der mit Berufung anfechtbaren Entscheide über vorsorgliche Massnahmen umstritten; es ist jedoch anerkannt, dass diese Entscheide sofort vollstreckbar sind (BGE 139 III 486 E. 3; auch BGer 5A_681/2014 vom 14.4.2015 E. 4.3). Allerdings bezieht sich diese Rechtsprechung auf direkt in vollständiger Abfassung zugestellte Entscheide. (E. 1.4) Es ist davon auszugehen, dass auch Entscheide über vorsorgliche Massnahmen, die den Parteien einzig im Dispositiv eröffnet wurden, sofort vollstreckbar sind. Denn gemäss dem klaren Wortlaut von Art. 325 Abs. 1 ZPO schiebt die Beschwerde – und im Bereich des Gegendarstellungsrechts und der vorsorglichen Massnahmen auch die Berufung (Art. 315 Abs. 4 ZPO) – die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheids nicht auf. Dementsprechend ...
TC/FR vom 26.3.2018 (101 2017 381) E. 1.1, FZR 2018, 298 f.
(Genehmigung einer vollständigen Scheidungsvereinbarung im Verfahren auf gemeinsames Begehren; Berufung einzig in Bezug auf vermögensrechtliche Fragen) – Wenn eine vollständige Scheidungsvereinbarung genehmigt wird, fallen die zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren der Parteien exakt zusammen, sodass der Streitwert [Art. 308 Abs. 2 ZPO] CHF 0.- betragen und einzig das Rechtsmittel der Beschwerde offenstehen würde. Allerdings würde dieser Gedankengang dazu führen, dass die Berufung und ...