BGer 5A_101/2017 vom 14.12.2017 E. 4.3, 4.4 und 4.6
Hebt das BGer den angefochtenen Entscheid auf und weist es die Sache an die Vorinstanz zurück, so nimmt das kantonale Verfahren vor der Vorinstanz dort seinen Fortgang, wo es sich befand, bevor die Vorinstanz ihren (ersten) Entscheid fällte. Die Schriftsätze, welche die Parteien bis dahin eingereicht hatten, bleiben gültig (BGer 2C_499/2013 vom 18.12.2013 E. 3.2). Ob die kantonale Instanz den Parteien in dieser Situation das rechtliche Gehör gewähren und beispielsweise einen weiteren ...
BGer 5A_213/2017* vom 11.12.2017 E. 4.1.3.1, E. 4.1.3.5 und E. 5
Dem Gesetz lässt sich nicht entnehmen, ob die Beweisanträge in der Klageschrift direkt nach jeder Tatsachenbehauptung aufzuführen sind, oder ob es genügt, wenn man klar verstehen kann, welches Beweismittel für welche Tatsachenbehauptung angeboten wird (s. dazu insb. BGer 4A_487/2015 vom 6.1.2016 E. 5.2 m.H., in dem präzisiert wird, dass ein Beweismittel dann formgerecht angeboten ist, wenn sich die Beweisofferte eindeutig der damit zu beweisenden Tatsachenbehauptung zuordnen lässt, und ...
BGer 4A_338/2017* vom 24.11.2017 E. 2.1, 2.4.2 und 2.4.3
Nach der Rechtsprechung kann sich jede Partei nur zweimal unbeschränkt äussern: Ein erstes Mal im Rahmen des ersten Schriftenwechsels; ein zweites Mal entweder im Rahmen eines zweiten Schriftenwechsels oder - wenn kein solcher durchgeführt wird - an einer Instruktionsverhandlung (Art. 226 Abs. 2 ZPO) oder "zu Beginn der Hauptverhandlung" ("à l'ouverture des débats principaux", "all'inizio del dibattimento") vor den ersten Parteivorträgen (Art. 229 Abs. 2 ZPO) (insofern unpräzis BGE 140 ...